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Fahrten mit Schwerbehindertenausweis

 

Behandlung ohne eine vorherige Genehmigung, übernehmen die Krankenkassen nur für stationsersetzende Eingriffe gem §115b SGB V sowie mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, BI, oder H und mit einer Einstufung in den Pflegegrad 3 bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung 4 und 5. Die Voraussetzungen sind auch bei Versicherten erfüllt, die bis zum 31.Dezember 2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit 1 Januar 2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. 

Bitte beachten Sie für diese Fahrten:

1.Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich. Diese bekommen Sie bei Ihrem Arzt

2. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro.

3. Bei Vorlage eines Befreiungsausweis der Krankenkasse brauchen Sie keinen Eigenanteil zu bezahlen.

 

Verordnung einer Krankenbeförderung Muster:

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