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Fahrten zur stationären & ambulanten Operationen

Gerne fahren wir Sie zur ambulanten Operation oder stationären Behandlung ins Krankenhaus oder Vertragsarztpraxis. Damit die Kosten durch die Krankenkasse übernommen werden, benötigen Sie eine vom Arzt ausgestellte Verordnung einer Krankenbeförderung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind.

Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen in der Regel vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Fahrtkosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung ohne eine vorherige Genehmigung, übernehmen die Krankenkassen nur für stationsersetzende Eingriffe gem. §115b SGB V.

Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, BI oder H sowie eine Einstufung in den Pflegegrad 3 bei dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung 4 oder 5 eingestuft sind. Die Voraussetzungen sind auch bei Versicherten erfüllt, die bis zum 31.Dezember 2016 in die Pflegestufe 2 eingestuft waren und seit 1 Januar 2017 mindestens in den Pflegegrad 3 eingestuft sind.

Bitte beachten Sie für diese Fahrt:

  1. Eine ärztliche Verordnung ist erforderlich. Diese bekommen Sie bei Ihrem Arzt
  2. Der gesetzliche Eigenanteil (10%) pro Fahrt muss bezahlt werden
  3. Bei Vorlage eines Befreiungsausweis der Krankenkasse brauchen Sie keinen Eigenanteil zu bezahlen
  4. Der Eigenanteil beträgt mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro.
  5. Bitte denken Sie daran, ihren Termin rechtzeitig mit uns zu vereinbaren.

Verordnung einer Krankenbeförderung Muster:

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